Baugenehmigung für den Pavillon

Gartenpavillons sind nicht nur ein dekorativer Blickfang für Ihr Eigenheim, sondern sorgen als Rückzugsort für die nötige Ruhe und bieten ein ideales Ambiente für Feierlichkeiten. Bevor Sie Ihren Pavillon aufstellen, gibt es noch die bürokratischen Hürden in Form einer möglichen Baugenehmigung zu beachten: Prüfen Sie vor der Anschaffung, inwiefern eine Baugenehmigung für Ihren Pavillon in Ihrem Bundesland erforderlich ist.

In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Baurecht für einen Pavillon in NRW, Bayern, Thüringen und Co. sowie für Österreich und die Schweiz.  

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Pavillon Florenz in pulverbeschichteter Ausführung
Bildquelle: ELEO Pavillon, Modell Florenz

Grundsätzlich: keine einheitliche Regelung zur Baugenehmigungspflicht


In Deutschland gibt es das private und das öffentliche Baurecht. Das Bauordnungsrecht wird in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Somit gibt es keine einheitliche Regelung, die besagt, dass Gartenpavillons baugenehmigungspflichtig sind. Es variiert von Bundesland zu Bundesland. Gebäude ohne Toiletten, Aufenthaltsräume oder Feuerstätten sind beispielsweise in den meisten Landesbauordnungen als genehmigungsfrei verzeichnet.

Landesbauordnungen

Die Landesbauordnungen der Bundesländer basieren alle auf einer Musterbauordnung, die von der Bauministerkonferenz ständig aktualisiert wird. Somit ähneln sich die Regelungen der Bundesländer. Welche Anforderungen und Formalitäten für ein Bauvorhaben im Allgemeinen notwendig sind und wann eine Baugenehmigung nötig ist, wird auf Länderebene in jeder Landesbauordnung einzeln geregelt.

Einige Fakten zur Landesbauordnung:

  • 16 Bundesländer bedeuten 16 teils unterschiedliche Landesbauordnungen: Zuständigkeit liegt bei dem jeweiligen Bundesland.
  • Enthalten sind Informationen zu Abmessung, Höhe und Abstand zum Nachbargrundstück.
  • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind nicht baugenehmigungspflichtig.

Prüfen Sie den Bebauungsplan

Der Bebauungsplan weist bebaubare Flächen auf dem Grundstück aus und enthält Vorgaben zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise ist dort geregelt, ob eine bauliche Anlage im Bereich des Vorgartens errichtet werden darf, oder wie hoch ein Zaun sein darf. Innerhalb der von Bauordnung und Bebauungsplan gesetzten Grenzen benötigen Sie keine Baugenehmigung. Werden die Beschränkungen jedoch überschritten, ist ein Antrag notwendig. Deshalb spielt der Bebauungsplan bei der Frage, ob ein Pavillon genehmigungspflichtig ist oder nicht, eine Rolle.

Gartenpavillon Genehmigung: Das gilt für Ihr Bundesland

Eine Grenzbebauung – zu der auch ein Pavillon zählt – ist in den meisten Bundesländern bis zu einer Höhe von maximal drei Metern genehmigungsfrei möglich. Aber auch das Raumvolumen Ihres Pavillons ist letztendlich ausschlaggebend, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Die Größe wird in Kubikmetern gemessen und basiert auf der Grundfläche des Pavillons. Überschreitet Ihr Pavillon die für Sie geltenden Richtwerte, müssen Sie eine Baugenehmigung einholen – liegen die Werte darunter, ist keine Genehmigung erforderlich.

Die aktuellen Richtwerte der Bundesländer im Überblick

BundeslandRichtwerte innerhalb SiedlungRichtwerte außerhalb SiedlungGesetz
Baden-Württembergbis 40 m³ genehmigungsfreibis 20 m³ genehmigungsfrei§ 50 LBO
Bayernbis 75 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 57 BayBO
Berlinbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 61 BauOBln
Brandenburgbis 75 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 61 BbgBO
Bremenbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 61 BremLBO
Hamburgbis 30 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 60 HBauO
Hessenbis 30 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 55 HBO
Niedersachsenbis 40 m³ genehmigungsfreibis 20 m³ genehmigungsfrei§ 62 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³ genehmigungsfreinur für Land- und Forstwirtschaft§ 62 BauO NRW
Mecklenburg-Vorpommernbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 61 LBauO M-V
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ genehmigungsfreibis 10 m³ genehmigungsfrei§ 62 LBauO
Saarlandbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 61 LBO
Sachsenbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 61 SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 60 BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m³ genehmigungsfreibis 10 m³ genehmigungsfrei§ 63 LBO
Thüringenbis 10 m³ genehmigungsfreiGenehmigung immer erforderlich§ 60 ThürBO
(Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.)

Baugenehmigungspflicht am Beispiel ELEO Pavillon Siena

Nehmen wir als Beispiel unseren beliebten Pavillon Siena. Dieser besitzt eine Gesamthöhe von 265 cm (ohne Zierkugel auf der Spitze) und ein Raumvolumen von etwa 6.41 m³. Für Siena bräuchten Sie also keine Baugenehmigung innerhalb einer Siedlung, da er weniger als drei Meter in der Höhe misst und das Raumvolumen, unabhängig von Ihrem Bundesland, unter den Richtwerten liegt.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Baurecht und Pavillon

Bei der maximalen Höhe einer Grenzbebauung findet man in den meisten Bauverordnungen der Länder eine einheitliche Regelung: Eine Grenzbebauung ist bis zu einer Höhe von maximal drei Metern möglich.

Die Grenzbebauung im heimischen Garten richtet sich auch nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem Bebauungsplan. Allerdings darf in den meisten Landesbauordnungen eine Gesamtlänge von neun Metern nicht überschritten werden. In jedem Fall sollten Sie Ihren Nachbarn über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen, um mögliche Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft zu vermeiden.

Eine bauliche Anlage, die laut der verschiedenen Landesbauordnungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erfordert, wird wie folgt definiert:

„Bauliche Anlagen im Sinne der BaustellV sind mit dem Erdboden verbundene und aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik). Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die bauliche Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht.“

Quelle: https://www.bfga.de/arbeitsschutz-lexikon-von-a-bis-z/fachbegriffe-a-b/bauliche-anlage-fachbegriff/

Versuchen Sie deshalb nicht, eine eventuelle Baugenehmigung Ihres Pavillons zu umgehen, indem Sie den Pavillon nicht fest im Boden verankern. Sobald er durch eigene Kraft auf dem Boden steht, handelt es sich um eine bauliche Anlage.

Je nach Größe, Bauweise und örtlichen Bestimmungen kann ein Pavillon als bauliche Veränderung angesehen werden. Eine bauliche Veränderung bezieht sich in der Regel auf jegliche Veränderungen, die an einem bestehenden Gebäude oder auf dem Grundstück vorgenommen werden und die seine äußere Erscheinung oder seine Nutzung beeinflussen.

Eine Pergola auf der Terrasse kann je nach Ausführung als bauliche Anlage angesehen werden. Eine Baugenehmigung wird dann erforderlich, wenn die Pergola eine bestimmte Größe überschreitet, ein festes Fundament hat, elektrische Installationen beinhaltet oder örtliche Bauvorschriften und -regelungen verlangen, dass für bauliche Veränderungen eine Genehmigung einzuholen ist.

Ja, in den meisten Fällen wird ein Pavillon als Nebengebäude betrachtet. Ein Nebengebäude ist ein Gebäude, das auf einem Grundstück in Verbindung mit einem Hauptgebäude (z. B. einem Wohnhaus) steht, aber eine separate Funktion erfüllt. Da Pavillons oft als Freizeit- und Erholungsort genutzt werden, gelten sie daher üblicherweise als Nebengebäude.

Baugenehmigung für einen Pavillon in Österreich

Auch in Österreich unterscheiden sich die Richtwerte sich von Bundesland zu Bundesland. Bevor Sie einen Pavillon für Ihren Garten kaufen, informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Gemeinde über die rechtlichen Bestimmungen.

Exemplarisch: Die Richtwerte einzelner Bundesländer in Österreich im Überblick

Burgenland: Anzuzeigen sind Errichtungen und Änderungen von Gebäuden unter 200 m² Wohn-/Nutzfläche. Auch eine Vorlage der Baupläne und die Zustimmung aller Grundstückseigentümer, die sich 15 m von den Baufronten befinden, sind notwendig.

Kärnten: Meldepflichtig sind bauliche Anlagen in Leichtbauweise, die der Gartengestaltung dienen, bis zu 40 m²Grundfläche und 3,50 m Höhe.

Niederösterreich: Bewilligungsfrei sind Bauvorhaben wie Gerätehütten oder Gewächshäuser, die niedriger als 3 m sind.Auch die Errichtung und Aufstellung von Hochständen, Gartengrillern, Hochbeeten, Spiel- und Sportgeräten und Pergolen ist außerhalb von Schutzzonen und Altortgebieten bewilligungsfrei.

Steiermark: Kleinere bauliche Anlagen, die niedriger sind als 3 m und die eine Gesamtfläche von 40 m² nicht überschreiten, bedürfen keiner Baubewilligung.Es kann aber sein, dass sie dennoch gemeldet werden müssen.

Vorarlberg: Keine Bewilligung benötigen kleine Nebengebäude mit weniger als 25 m² Grundfläche und einer Höhe, die kleiner als 3,5 m ist. Eine Anzeigepflicht besteht allerdings trotzdem.

(Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.)

Baubewilligung für einen Pavillon in der Schweiz

Auch in der Schweiz gilt: Bevor Sie Ihren Pavillon im Garten aufstellen, informieren Sie sich gründlich, ob Sie eine Bewilligung benötigen – oder nicht.

Wir erklären, was Sie in der Schweiz berücksichtigen müssen, wenn Sie einen Gartenpavillon aufstellen möchten.

Alle Bauten und Umgestaltungen sowie Erweiterungen sind in der Schweiz abhängig von einer Baubewilligung oder müssen zumindest angezeigt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die unwesentliche Veränderungen auf Zeit umfassen. Im Falle eines Pavillons, den Sie lediglich für ein Wochenende aufstellen, ist keine Baubewilligung nötig – schliesslich steht der Pavillon nur für eine begrenzte Zeit auf Ihrem Grundstück und wird nicht langfristig fest mit einem Fundament im Boden verankert.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Pavillon dauerhaft in Ihrem Garten installieren wollen.

Ob Sie einen Pavillon in Ihren Garten integrieren dürfen, erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde. Die rechtliche Lage unterscheidet sich nämlich von Kanton zu Kanton. Bei Ihrer Gemeinde bzw. dem zuständigen Bauamt bekommen Sie Auskunft, ob eine Baubewilligung für Ihren geplanten Gartenpavillon nötig ist oder nicht. Wenn Sie eine Bewilligung benötigen, können Sie diese direkt beim Bauamt beantragen.

Sollten Sie überlegen, einen Pavillon ohne Baubewilligung in Ihrem Garten zu installieren, können wir davon nur dringlichst abraten. Es drohen nämlich schwere Strafen. Zum einen können Ihnen die zuständigen Ämter die Nutzung des Pavillons verbieten und ihn entfernen lassen. Zum anderen kann es sein, dass Sie eine Strafe zahlen müssen – und die kann sich schnell auf mehrere tausend Franken belaufen, je nachdem, wie groß Ihr unbewilligtes Bauprojekt ausfällt.

Also: Fragen Sie in jedem Fall (!) vorab beim zuständigen Bauamt nach, ob Sie für Ihren Pavillon eine Baubewilligung benötigen und beantragen Sie diese, wenn die Bewilligung notwendig ist.

Zürich: Laut der Bauverfahrensverordnung benötigen Bauten und Anlagen, deren Gesamthöhe 2,5 m nicht übersteigt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m² überlagern, keine baurechtliche Bewilligung. 

Tessin: Ein Pavillon oder eine Pergola ist dann als baubewilligungsfrei zu qualifizieren, wenn er/sie als Balkenkonstruktion kein Dach und keine Seitenwände aufweist. Pflanzenbewuchs zählt dabei nicht als Dach bzw. Witterungsschutz. 

(Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.)

Bern: Keine Baubewilligung benötigen unbeheizte Bauten mit einer Grundfläche von höchstens 10 m² und einer Höhe von höchstens 2,50 m, die weder bewohnt sind noch gewerblich genutzt werden. Die Bauten gehören funktionell zu einer Hauptbaute.

Zürich: Laut der Bauverfahrensverordnung benötigen Bauten und Anlagen, deren Gesamthöhe 2,5 m nicht übersteigt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m² überlagern, keine baurechtliche Bewilligung.

Tessin: Ein Pavillon oder eine Pergola ist dann als baubewilligungsfrei zu qualifizieren, wenn er/sie als Balkenkonstruktion kein Dach und keine Seitenwände aufweist. Pflanzenbewuchs zählt dabei nicht als Dach bzw. Witterungsschutz.

(Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.)

Fazit: Unsere Tipps zum Aufstellen eines Pavillons

Grundsätzlich darf in jedem Garten ein Pavillon errichtet werden. Entscheidend sind dabei die Größe des Pavillons bzw. die Aufstellfläche und Ihr Bundesland. Diese Faktoren entscheiden darüber, ob eine Baugenehmigung für Ihren Pavillon benötigt wird oder nicht. Eine umfängliche Sicherheit bekommen Sie durch das zuständige Bauamt Ihres Wohnortes.

© ELEO Pavillon

Ihre Checkliste zum rechtlich sicheren Kauf Ihres Gartenpavillons:

  • Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Rechtslage in Ihrem Bundesland bzw. Kanton.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, vor allem im Falle einer Grenzbebauung.
  • Für mehr Sicherheit sollten Sie Ihren Pavillon einbetonieren.

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